Chemikalien in Laborkolben (Foto: malerapaso, iStock) (Foto: malerapaso (iStock))
Entwicklungen in Forschung und Technologie ermöglichen die immer genauere Identifizierung besonders besorgniserregender Stoffe
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Chemische Industrie Unternehmen müssen ab sofort zu sechs neuen Schadstoffen informieren

Die REACH-Liste besorgniserregender Stoffe wird erneut erweitert

Mit 197 Stoffen ist die SVHC, die Liste besonders besorgniserregender Stoffe („substances of very high concern“), im Januar um sechs neue Chemikalien erweitert worden. Der Ausschuss der Mitgliedstaaten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) verweist damit auf sechs neue Stoffe, die künftig von der Zulassungspflicht betroffen sein könnten.

Die vorgeschlagenen Chemikalien werden zunächst einer Prüfung unterzogen, die über eine Identifizierung als besonders besorgniserregende Stoffe entscheiden wird. Das finale Urteil wird dann durch die Europäische Kommission in Kooperation mit den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament gefällt.

Unabhängig von dieser Risikobeurteilung durch die ECHA, hält der Fachverband der Bauelemente Distribution (FBDi) Unternehmen zur sofortigen Informationspflicht über die zur Diskussion stehenden Stoffe an. Übersteigen Erzeugnisse den Grenzwert von 0,1 Gewichtsprozent einer SVHC, so sind Sicherheitsblätter mit entsprechenden Informationen an den Kunden auszuhändigen.

Diese sechs Stoffe stehen seit dem 15. Januar 2019 auf der REACH-Kandidatenliste:

  • 2,2-Bis(4′-hydroxyphenyl)-4-methylpentan
  • Benzo[k]fluoranthen
  • Fluoranthen
  • Phenanthren
  • Pyren
  • 1,7,7-Trimethyl-3-(phenylmethylen)bicyclo[2.2.1]heptan-2-on

Die Stoffe wurden vorgeschlagen, da sie u. a. krebserregend sein können und fortpflanzungsschädigende Eigenschaften aufweisen. Darüber hinaus sind sie nur langsam in der Umwelt abbaubar und können sich auch auf das Hormonsystem des Menschen auswirken. Eine deutsche Übersetzung der Kandidatenliste der SVHC mit integrierter Suchmaske ist hier zu finden.

Quellen

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