Art, Menge und Verbleib der verwerteten oder beseitigten Abfälle innerhalb eines Unternehmens, einer Organisation oder Behörde werden in der Abfallbilanz dargestellt. Abfallerzeuger, die jährlich mehr als eine bestimmte Menge von überwachungsbedürftigen Abfällen produzieren, müssen in Deutschland nach Vorschrift des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrWG, AbfG) eine Abfallbilanz erstellen. Sollten Abfälle beseitigt worden sein, müssen Angaben darüber gemacht werden, warum diese nicht verwertet, sondern beseitigt wurden. Oft ist die Abfallbilanz Basis für die Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes und muss auf Verlangen der Behörden vorgelegt werden.
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