Ölhaltige Abfälle fallen auch in Waschstraßen an (Foto: jarino47 (iStock))
Ölhaltige Abfälle fallen auch in Waschstraßen an
Foto: jarino47 (iStock)

Ölabscheiderentsorgung Ölhaltige Abfälle entsorgen: Zukunftsorientiertes Management im Sinne der Kreislaufwirtschaft

Die in Kapitel 13 der Abfallverzeichnisverordnung gelisteten Ölabfälle sind hochgradig feuergefährlich und explosionsanfällig, zudem giftig und schädlich für Mensch und Umwelt. Die Risiken wachsen proportional zur Menge: Allein ein Liter Altöl kann bis zu eine Million Liter Trinkwasser verseuchen. Deshalb, aber auch aufgrund des enormen Recyclingpotenzials, ist die Entsorgung von Ölabfällen genauestens reglementiert. Sonderabfallwissen erklärt, was Werkstätten, Waschstraßen, Tankstellen und Betriebe mit mineralölhaltigen Abwässern wissen müssen.

  • Ölhaltige Abfälle wie Altöl zählen zu den Gefahrstoffen. Wie mit ihnen zu verfahren ist, regeln Altölverordnung (AltölV) und Abfallverzeichnisverordnung (AVV).
  • Lagerung und Transport von Altölen unterliegen zudem der Gefahrgutverordnung (GGVSEB). Professionelle Entsorger bieten hier ein Know-how, das sowohl wirtschaftliche als auch sicherheitstechnische Belange berücksichtigt.
  • Bei der Handhabung von Altölen durch Unternehmen kommen oft Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten (Öl-und Benzinabscheider) zum Einsatz. Hierbei sind mannigfache Aspekte und eine Palette gesetzlicher Vorschriften zu beachten.
  • Auch für Altöl gilt das Prinzip der Kreislaufwirtschaft. „Der Schatz des Recyclingpotenzials“ von Altöl ist dabei noch nicht in seinem möglichen Umfang gehoben.

Ölhaltige Abfälle sind als gefährliche Abfälle eingestuft

Ölabfälle – und das bezieht ölhaltige Abfälle, also mit Öl durchsetzte Substanzen oder verschmutzte Stoffe, dezidiert mit ein – sind durch die Altölverordnung als gefährlicher Abfall eingestuft. In ihrer durchaus umfänglichen Bandbreite (Hydraulik-, Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle, feste Abfälle aus Sandfanganlagen, Bestände aus Öl- und Wasserabscheidern, Schlämme, öliges Wasser usw.) sind all diese Ölabfälle bzw. „Altöle“ in detaillierter Aufgliederung in der Abfallverzeichnisverordnung aufgelistet und mit jeweils spezifischen Abfallschlüsselnummern versehen.

Darüber hinaus ist seitens aller Unternehmen, bei denen im Arbeitsprozess Altöle anfallen (in Kfz-Werkstätten, Waschstraßen, Parkhäusern, Garagenhöfe, Speditionen, Flughäfen usw.) zu gewährleisten, dass auch die im Produktions-/Arbeitsprozess entstehenden ölhaltigen Betriebs- und/oder ölverschmutzten Arbeitsmittel (Putzlappen, Schutzkleidung, Filter, Kanister, diverse Gebinde) nach den Vorgaben der AltölV und AVV behandelt werden. Das gilt – wie auch bei den Altölen an sich – für alle Aspekte von Lagerung, Transport und Entsorgung.

Zu achten ist zudem auf Ausnahmen: So fallen beispielsweise Bauschutt mit Ölanhaftung, Schlämme aus Tankreinigungen oder ölverschmutzte Materialien, die zugleich mit asbesthaltigen Stoffen durchsetzt sind, nicht unter die AltölV, sondern müssen nach anderen gesetzlichen Prioritäten und somit gesonderten Vorgaben der AVV behandelt werden.

Das heißt: Schon bei der korrekten Kategorisierung der Abfälle macht es für Unternehmen Sinn, professionelle Entsorger zu konsultieren. Was umso mehr für die spätere vorschriftsmäßige und somit sichere Handhabung von Altöl zutrifft.

Lagerung und Transport von Altöl und ölhaltigen Betriebsmitteln

Nicht nur Altöl, sondern auch ölhaltige Betriebsmittel müssen aufgrund ihres Gefahrenpotenzials für Mensch und Umwelt in Spezialbehältern gesammelt, gelagert und transportiert werden. Diese Behälter haben den Richtlinien der Gefahrgutverordnung (GGVSEB) zu entsprechen und zudem über eine UN-Zulassung zu verfügen; müssen also das von den Vereinten Nationen (UN) erstellte international gültige Regelwerk für den Transport und die Verpackung von Gefahrgut erfüllen.

Professionelle Entsorger halten hierfür die jeweils angemessenen und vorschriftsmäßigen Behältnisse bereit. Im Regelfall werden für Altöle und ölhaltige Abfälle AS-Behälter genutzt, die bis zu 1.000 Liter Fassungsvolumen bieten. Für größere Mengen kommen sogenannte Deckelmulden, also Absetzkippmulden mit sicher verschließbaren Deckeln, zum Einsatz.

Manche Entsorgungsunternehmen bieten zudem mit Spezialfahrzeugen ein mobiles Öl-Entsorgungs- und -Transportangebot – sinnvoll gerade für Werkstätten im mittelständischen Bereich, bei denen in der Regel kleinere Mengen an gefährlichen Abfällen anfallen. Dank verschiedener Sammeltanks, Staufächer und Behälter können diese Spezialfahrzeuge bei einer einzigen Fahrt gleich mehrere gefährliche Werkstattabfälle abholen. Das betrifft, etwa neben Brems- und Kühlflüssigkeit, vor allem auch Altöl oder ölhaltige Betriebsmittel, inklusive Ölfilter.

Auch in anderen, mithin größeren Mengendimensionen, greift das Know-how professioneller Entsorger. So beispielsweise bei den auf Großschiffen (Container- oder Kreuzfahrtschiffen) entstehenden Abfallströmen, die unter anderem Ölschlamm (Sludge) und Bilgenwasser umfassen. Je nach Schiffsgröße fallen hier mehrere Saugwagenladungen Abfallflüssigkeit an. Professionelle Hilfe wird da unabdingbar. Auch, weil gerade Ölschlämme technologisch so bearbeitet werden können, dass deren wässriger Anteil weitgehend reduziert und somit Öl in hoher Qualität zurückgewonnen wird.

Was unmittelbar zu einen Kernaspekt bei der Handhabe von Altölen führt: Die wichtiger Rolle, die Abscheider-Prozesse dabei spielen.

Ölabscheider warten: Gesetzliche Vorgaben und Verfahren

Betreiber einer Ölabscheideranlage sind verpflichtet, diese regelmäßig kontrollieren und warten zu lassen. Es spielt dabei erst einmal keine Rolle, ob es sich um eine Öl- oder Fettabscheideranlage handelt. Vorgaben gelten generell für sämtliche „Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten“ und folgen den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ebenso wie explizit technologischen Notwendigkeiten, die in den jeweiligen DIN-Normen zu Installation, Betrieb und Wartung der Anlagen festgelegt sind. Bei Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten insgesamt greifen DIN EN 858-2 und DIN 1999-100 wie auch Bestimmungen der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft (zu finden in DWA-M 167-1 & DWA-M 167-2). Spezielles zu Belangen der Öl- und Fettabsbscheider (vornehmlich zu deren Inspektionen) fixieren darüber hinaus folgende Vorgaben:

  • Generalinspektion an Ölabscheideranlagen (AltölV, DIN 1999-100 & DIN E 585-1)
  • Generalinspektion an Fettabschiedern (DIN 4040-100)
  • Monatliche und halbjährliche Kontrolle (DIN EN 1999-100 oder DIN EN 4040-100)
  • Dichtheitsprüfung an Rohrleitungen und Schachtbauten (DIN EN 1610).

Die gesetzlichen Pflichten für Betreiber von Abscheideranlagen definieren § 23 WHG in Verbindung mit § 62 WHG. Zusätzliches ist die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) relevant.

Bei all diesen mannigfachen gesetzlichen Vorgaben müssen sich Betreiber von Abscheideranlagen, bevor sie sich in Details vertiefen, erst einmal vor allem über einen grundsätzlichen Punkt klar werden: Dass der Betrieb von Abscheideranlagen „vom Betreiber eigenverantwortlich gemäß den Vorgaben der Aufsichtsbehörde, der Eigenkontrollverordnung und im bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis“ zu bewerkstelligen ist (Bundesinstitut für Risikobewertung, BfR).

Das heißt: Der Betreiber ist voll und ganz für die Anlage und ihren vorschriftsmäßigen Betrieb verantwortlich. Allerdings kann – muss und sollte – er sich zur Verantwortungsgewährleistung Dritter bedienen (sachkundiges Personal, spezialisierter Dienstleister und Unternehmen). Wobei bei allem organisatorisch-bürokratischem Aufwand nicht zu ignorieren ist, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Anlagen-Kontrollen – samt der ebenfalls vorgeschriebenen Nachweisführung – für die dazu verpflichteten Unternehmen vorteilhaft sind, weil dadurch nicht nur Haltungsrisiken minimiert, sondern auch Rechtssicherheiten gegenüber den behördlichen Instanzen geschaffen werden.

Wie oben erwähnt, gilt dabei die Inspektions- und Nachweispflicht sowohl für Öl- als auch Fettabscheider-Anlagen. Das liegt schlicht daran, dass beide im Grunde nach dem gleichen technologischen Prinzip arbeiten. Bei Ölabscheidern fließt in der Regel Abwasser in ein Auffangbecken und unter einer Tauchwand hindurch. Da Leichtflüssigkeiten wie Öl sich an der Wasseroberfläche sammeln, können sie die Tauchwand nicht passieren. Sie bleiben also als Rückstände im Auffangbecken haften und sind aus diesem jetzt vergleichsweise leicht abzusagen. In einem Alternativverfahren kann Ölabscheidung auch mittels einer sogenannten Koaleszenz-Anlage vollzogen werden. In dieser werden kleinste Öltropfen im Abwasser künstlich mit anderen Öltropfen „verklumpt“ und können, ob ihres daraus entstandenen größeren Volumens, bequem aus dem Wasser entfernt werden.

Auch Fettabscheider funktionieren nach dem Prinzip, dass in einen Ruhebehälter das Abwasser einfließt und sich das Fett – das wie auch Öl oder Benzin leichter als Wasser ist – an der Oberfläche sammelt, während die Feststoffe zu Boden sinken. Wasser wird hier quasi zur Abgrenzungs- und Trennschicht zwischen Fett und Feststoffen.

Altöl, ein „Schatz des Recyclingpotenzials“

Um es noch einmal zu wiederholen: Die Notwendigkeit der umfänglichen Funktionstüchtigkeit von Abscheidern ist naheliegend (ökonomisch, ökologisch, aus Sicherheits- aber durchaus auch hygienischen Gründen, etwa in der Gastronomie.) Es ist für Unternehmen darum prinzipiell mehr als nur empfehlenswert, das Gesamtprozedere, das mit den Erfordernissen von Reinigung, Leerung, Prüfung, Wartung und Sanierung der Abscheider verknüpft ist, in professionelle Hände zu legen. Ein einwandfreies Funktionieren für die Betriebsabläufe wie auch der Schutz von Grundwasser und Boden vor dem Eindringen von Schadstoffen ist eine Aufgabe für sachkundiges, speziell geschultes Personal.

Und das nicht zuletzt deshalb, weil eben auch Altöle möglichst vollständig in den Recyclingkreislauf überführt werden müssen. Das trifft heute für rund 70 Prozent der aufbereitungsfähigen Altöle zu. Größtenteils werden diese zu Basisölen durch Raffination aufbereitet und somit für die Herstellung hochwertiger Schmierstofferzeugnisse nutzbar gemacht werden. Für diesen Verwertungskreislauf nicht nutzbare Altöle werden energetisch (Brennstoff in Zementfabriken, Reduktionsmittel in der Stahlindustrie) verwertet. Auch das Generieren von Treibstoffen aus Altöl ist in den Fokus gerückt.

Nun sind 70 Prozent recyceltes Altöl gut und schön – aber nicht genug. Der Bundesverband Altöl (BVA) sieht dann auch die Möglichkeiten in Deutschland noch lange nicht ausgeschöpft. BVA-Präsident Dr. Detlef Bruhnke: „Der Schatz des Recyclingpotenzials beim Altöl ist bei uns noch nicht gehoben. Hier müssen wir offensiver werden.“ Und weiter: „Auch für Altöl gilt das Prinzip der Kreislaufwirtschaft. Es ist daher kein akzeptabler Zustand, dass wir nicht sämtliche vorhandenen Altölmengen erfassen, aufbereiten und wiederverwenden und sie so im Kreislauf halten. Hier müssen wir unsere Anstrengungen ausweiten und unsere Innovationsideen umsetzen. Das Altölrecycling hat noch ungenutztes Potenzial, das wir im Hinblick auf Ressourcenschutz und Nachhaltigkeit unbedingt ausschöpfen sollten.“

Diese Ressourcen ausschöpfen zu können, setzt voraus, über sie einen detaillierten Überblick wie auch einen technisch und bürokratisch unkomplizierten Zugriff auf die damit verbundenen Daten zu bekommen. Folgerichtig hat im Mai diesen Jahres der BVA gemeinsam mit dem Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) und dem Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) einen konkreten Formulierungsvorschlag zur Änderung der Nachweisverordnung in Richtung komplett digitaler Nachweisführung mit einfacher Signatur ermöglicht. Eine „digitale Handhabung der Übernahmescheine bei der Sammelentsorgung“, was nicht weniger als eine Entbürokratisierung und somit Effizienzoptimierung bedeutet.

Nur ein erster, gleichwohl notwendiger Schritt. Denn wenn auch insgesamt die Stoffströme an Öl abnehmen, die im wirtschaftlichen wie gesamtgesellschaftlichen Kontext verwerteten Ölmengen rückläufig sind und im Gegenzug alternative Kraftstoffe und Elektromobilität an Bedeutung gewinnen, werden Mineralöle auch weiterhin eine Rolle spielen. Und somit auch ein kluges, zukunftsorientiertes Management der anfallenden Altöle im Sinne der Kreislaufwirtschaft.

Quellen

Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit