Ölverschmutzte Betriebsmittel (ÖvB)

Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher, Lappen und Schutzkleidung, die mit gefährlichen Stoffen wie Mineralöl verunreinigt sind, bezeichnet man als „ölverschmutzte Betriebsmittel (ÖvB)“. Sie fallen in Werkstätten, bei Produktions- und Verarbeitungsprozessen, in der Mineralölindustrie, in Laboren, aber auch bei Unfällen an. Sie müssen mit dem Abfallschlüssel 15 02 02* deklariert, getrennt gesammelt und entsorgt sowie nach Gefahrgutrecht transportiert werden. Zu den ÖvB gehören auch Behälter, Kanister oder Druckgaspackungen, für die der Abfallschlüssel 15 01 10* gilt.

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