Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG (AbfRRL)

Die von der Europäischen Gemeinschaft erlassene Abfallrahmenrichtlinie trat im Dezember 2008 mit dem Ziel in Kraft, durch die Definition von Schlüsselbegriffen und Maßnahmen zur Abfallverwertung als zentrales Regelwerk der europäischen Abfallwirtschaft zu fungieren. Die Ergänzung der bisherigen Abfallrahmenrichtlinie um Bestimmungen zur Altölbeseitigung und über gefährliche Abfälle dient der Vereinheitlichung und Vereinfachung des Abfallrechts in Europa. Die europäische Verordnung ist als Maßgabe zur Gestaltung und Umsetzung national geltenden Abfallrechts für die EU-Mitgliedsstaaten zu verstehen. Die Einordnung bzw. Überführung der EU-rechtlichen Bestimmungen ist das in Deutschland geltende Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).

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