Problemabfall ist eine eher im süddeutschen Raum gebräuchliche Bezeichnung für sämtliche gefährliche Abfalle, die vorrangig aus privaten Haushalten stammen. Eine EU- oder bundesrechtliche Fixierung des Begriffes liegt nicht vor. Das Abfallrecht in Bayern verwendet Problemabfall in Abgrenzung zu Sonderabfall, der hier ausschließlich Abfälle aus nicht privater Herkunft bezeichnet, die von der kommunalen Entsorgung ausgeschlossen sind. Die Entsorgung von Problemabfall erfolgt demzufolge über die entsprechenden kommunalen oder kommunal beauftragten Sammelstellen für privat erzeugten Sonderabfall.
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