Abfallschlüssel

Abfallerzeuger und -besitzer müssen ihren Abfall vor der Entsorgung korrekt bezeichnen und dokumentieren. Rechtliche Grundlage bildet hierbei die Abfallverzeichnisverordnung (AVV). Dazu gehört neben der genauen Bestimmung der Abfallart und des Entsorgungsweges auch die Einstufung des Abfalls in gefährlich und nicht gefährlich. Maßgebend ist dabei der Abfallschlüssel. Jedem Abfall wird gemäß der Abfallschlüssel der AVV eine sechsstellige, aus drei Zahlenpaaren zusammengesetzte, Abfallschlüsselnummer (ASN) zugewiesen. In Europa existiert dafür ein einheitliches System; alle gültigen Abfallschlüssel sind, nach 20 Kapiteln gegliedert, im Europäischen Abfallverzeichnis verankert. Die Abfallschlüssel für Abfälle, die als gefährlich im Sinne § 48 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gelten, sind mit einem Asterisken (*Sternchen) gekennzeichnet.

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