Andienungs-, Überlassungs- und Nachweispflichten

Mit den Begriffen Andienungs-, Überlassungs- und Nachweispflicht werden rechtliche Verbindlichkeiten bezeichnet, die durch das europäische und deutsche Abfallrecht für Wirtschaft, Industrie und Entsorger vorgeschrieben sind. Eine Andienungspflicht liegt z. B. dann vor, wenn gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Sonderabfall einer bestimmten Entsorgungseinrichtung angeboten (angedient) werden muss.
Landesspezifische Andienungspflichten für gefährliche Abfälle zur Beseitigung gibt es in der Bundesrepublik Deutschland in den Ländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Berlin/ Brandenburg und Bayern. In Rheinland-Pfalz müssen zudem auch gefährliche Abfälle zur Verwertung angedient werden.
Eine Überlassungspflicht beschreibt die (physische) Übergabe des Abfalls von Besitzer zu Entsorger und zeigt damit einen Wechsel des zivilrechtlichen Eigentums an. Eine Nachweispflicht bezeichnet die Anzeige und Nachweisführung über die ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung gefährlicher Abfälle. Ihr wird bspw. mithilfe des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV) Folge geleistet.

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