In der DIN-Norm 66399 ist die sichere Vernichtung von „Datenträgern aus der Büro- und Datentechnik“ gesetzlich geregelt. Sie geht aus einer Kooperation des Deutschen Instituts für Normierung (DIN) ,des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, sowie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hervor und gilt seit 2012. Die DIN 66399 unterscheidet zwischen 6 Arten von Datenträgern, die entsprechend der auf ihnen möglichen Größe der Informationsdarstellung klassifiziert werden: Von Datenträgern in Originalgröße (Papier, Print, Röntgenfilme) bis hin zu elektronischen Datenträgern (USB-Sticks, Speicherkarten, etc.). Zusätzlich differenziert sie zwischen drei Schutzklassen nach Höhe der jeweiligen Schutzbedürftigkeit der enthaltenen Daten, woraus sich sieben Sicherheitsstufen bilden.
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