Ein Elektrofahrrad verfügt über einen beim Treten der Pedale unterstützenden Elektromotor. In Deutschland ist der Typ Pedelec (Pedal Electric Cycle) am weitesten verbreitet und verkehrsrechtlich dem normalen Fahrrad gleichgestellt. Hier schaltet sich der Motor ab 25 Kilometer pro Stunde automatisch ab. Davon abzugrenzen sind schnelle Elektrofahrräder der Kategorie S-Pedelec, die bei 45 Kilometer pro Stunde abschalten und als Leichtmofa oder Kleinkraftrad eingestuft sind. E-Bikes wiederum beschleunigen mit Knopfdruck und ohne Treten; sie sind ab 6 Kilometer pro Stunde zulassungsfähig. Im alltäglichen Sprachgebrauch werden die Begriffe Pedelec und E-Bike oft fälschlicherweise synonym verwendet.
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