Die Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie (WEEE-Richtlinie) enthält Sammelziele und spezifische Recycling- und Verwertungsquoten. Seit 2006 ist Deutschland gegenüber der EU-Kommission verpflichtet über die Einhaltung dieser Quoten zu berichten. Seit 2016 gibt die WEEE relative Sammelquoten vor. Der Wert beträgt 45 % des Durchschnittsgewichts der in den drei Vorjahren in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte. Ab 2019 müssen 65 % gesammelt werden. Um dieses Ziel zu erreichen ist es wichtig, die sogenannten Haushaltsgroßgeräte wie Waschmaschinen und Kühlschränke, aber auch Fernseher und Monitore besser zu erfassen. Durch das große Gewicht dieser Geräte tragen sie besonders stark zur gewichtsbezogenen Sammelquote bei.
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