Gewerbeabfall

Abfälle, die aus Industrie, Gewerbe und privaten oder öffentlichen Einrichtungen stammen, werden als gewerbliche Siedlungsabfälle, kurz Gewerbeabfälle, bezeichnet. Sie sind in ihrer Beschaffenheit und Zusammensetzung Abfällen aus privaten Haushaltsabfällen sehr ähnlich. In Deutschland fallen jährlich große Mengen Gewerbeabfälle an, die verwertbare Stoffe enthalten. Die ordnungsgemäße Sammlung und Trennung von Gewerbeabfall ist gesetzlich durch die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) geregelt. Für ein erfolgreiches Recycling des Abfalls müssen Gewerbetreibende Papier, Glas, Kunstoff, Metall, Holz, Textilien und Bioabfall getrennt sammeln.

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