Im metallverarbeitenden Gewerbe, der Mineralölindustrie oder in Handwerksbetrieben und Kfz-Werkstätten fallen Ölabfälle wie Altöl, Öl- und Benzinabscheiderinhalte, Ölfilter, ölhaltige Flüssigkeiten und Schlämme oder ölverschmutzte Betriebsmittel (ÖvB) an. Da sie explosionsanfällig, giftig und umweltschädlich sind, handelt es sich bei all diesen Ölabfällen um gefährliche Abfälle. Unternehmen, bei denen solche Abfälle anfallen, dürfen diese nicht miteinander vermischen und müssen sie gemäß den Vorgaben der Abfallverzeichnis-Verordnung und der Altölverordnung entsorgen.
Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit

