„Vorbereitung zur Wiederverwendung“ ist eine Maßnahme, die zur Verwertung von Abfällen zählt. Zu diesem Verfahren gehören die Prüfung, Reinigung oder Reparatur von Erzeugnissen oder Bestandteilen von Erzeugnissen, welche zu Abfall geworden sind. Diese werden im Zuge des Verfahrens so vorbereitet, dass sie ohne eine weitere Vorbehandlung wieder für denselben Zweck eingesetzt werden können, für den sie ursprünglich vorgesehen waren. Die Maßnahme „Vorbereitung zur Wiederverwendung“ ist Teil der im Kreislaufwirtschaftsgesetz festgeschriebenen, fünfstufigen Abfallhierarchie (§6 KrWG). Neben der Abfallvermeidung zählt sie zu den wichtigsten Verfahren, um Ressourcen zu schonen und negative Umweltfolgen durch Abfall zu vermeiden.
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