Entsorgungsnachweis

Jeder Erzeuger gefährlicher Abfälle benötigt für deren Entsorgung einen Nachweis. Dieser belegt die Zulässigkeit des entsprechenden Entsorgungsweges. Der Nachweis besteht aus 3 Teilen: Deckblatt, Verantwortliche Erklärung und dem Formular der Deklarationsanalyse. Der Nachweisinhaber gibt damit Auskunft über Herkunft, Beschaffenheit und Menge des zu entsorgenden Abfalls. Danach erfolgt die Weiterleitung des Formularsatzes an geeignete Entsorger. Wird der Nachweis von einem Entsorger durch die Annahmeerklärung ergänzt, nimmt der Entsorger den Abfall verbindlich an. Erst dann kann das Dokument vollständig zur Überprüfung an die Behörde übermittelt und der Abfall nach Bestätigung tatsächlich entsorgt werden.

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