Abfallrecht-Tagung in Dortmund: Während der Fachvorträge wurden zahlreiche Fragen aus der abfallrechtlichen Praxis beantwortet (Foto: Barbara Kramer)
Abfallrecht-Tagung in Dortmund: Während der Fachvorträge wurden zahlreiche Fragen aus der abfallrechtlichen Praxis beantwortet
Foto: Barbara Kramer

Branche Abfallrecht in Theorie und Praxis

Rückblick: Fresenius-Tagung für Abfallbeauftragte in Dortmund

Zur 14. Jahrestagung „Abfallrecht 2022 in der Praxis“ trafen sich zahlreiche Vertreter der Abfallwirtschaft und Industrie am 9. und 10. November 2021 im Radisson Blu Hotel Dortmund. Die Akademie Fresenius bot mit einem breit gefächerten Programm den Rahmen für fachlichen Austausch. Hochkarätige Branchenvertreter referierten über aktuelle abfallrechtliche Themen und halfen bei Fragen aus der Praxis. Auf Teilnehmerseite fanden sich Abfall-, Gefahrgut- und Umweltbeauftragte aus dem produzierenden Gewerbe und kommunalen Betrieben. Ein Überblick zu den Vorträgen und häufig diskutierten Punkten:

Dr. Frank Petersen, Leiter des Referates „Recht der Kreislaufwirtschaft und des Ressourcenschutzes“ im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), moderierte die Tagung. Er eröffnete diese mit einem Vortrag über die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und beantwortet Fragen aus der abfallwirtschaftlichen Praxis, die vor allem Nebenprodukte und das Ende der Abfalleigenschaft betrafen.

Einen Blick in die Praxis, nämlich das Abfallmanagement an einem der größten Chemiestandorte weltweit, gab Dr. Stephan Thorand vom Umwelt- und Sicherheitsteam von BASF. Die Verantwortung von Abfallerzeugern und -besitzern sowie die Bedeutung von Strategien zur Abfallvermeidung standen im Mittelpunkt seiner Ausführungen.

Über aktuelle Abfall-Rechtssprechungen, deren Bedeutung und Auswirkung für die Industrie berichtete Dr. Henning Blatt, Partner der Sozietät Kopp-Assenmacher & Nusser. Dabei spielten vor allem die Abgrenzungen zwischen den verschiedenen Verordnungen und Gesetzen (Bodenschutz, Wasser und Kreislaufwirtschaft) eine bedeutende Rolle. Dr. Blatt knüpfte in seinem Vortrag auch an die bereits eingangs von Dr. Frank Petersen aufgeworfene Thematik an: Wann endet die Abfalleigenschaft bzw. wann wird ein Abfall wieder zu einem Produkt? Der Experte empfiehlt eine behördliche Einschätzung und Zertifizierung durch die Produktanerkennungsprüfung.

Was zu einem modernen betrieblichen Abfallmanagement gehört und welche Herausforderungen sich für Betriebsbeauftragte daraus ergeben, erörterte Experte Reinhold Petri, Regierungsoberrat a.D. vom Regierungspräsidium Darmstadt. Betriebliche Entsorgungsstrukturen transformieren seiner Ansicht nach hin zur Klimaneutralität in der Abfallwirtschaft, denn der politische Druck wächst. Viele Betriebe seien hier überfordert und bräuchten Weiterbildung und Beratung zu neuen Vorschriften, über nachhaltige Entsorgungsketten und nachhaltige Kreislaufwirtschaft. Abfallvermeidung durch Reparaturen, bessere Instandhaltungskonzepte und tatsächliches Recycling könnten den Klimaschutz vorantreiben.

Dass die thermische Abfallbehandlung und damit die energetische Verwertung in Deutschland einen wichtigen ökologischen Stellenwert einnimmt, bekräftigte Carsten Spohn in seinem Vortrag. Die Auffassung des Geschäftsführers der Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland (ITAD) lautet: „Thermische Behandlung leistet einen Beitrag zum Klimaschutz“, denn in den 700 Anlagen werden derzeit 50,5 Millionen Tonnen Abfall in Energie umgewandelt.

Dr. Olaf Kropp, Justiziar bei der SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz, gab in seinem Referat Hinweise zur exakten Abfalleinstufung und legte den Fokus auf die Spezifizierung von gefährlichen Abfällen. Neben der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) erklärte er auch den Umgang mit grenzüberschreitenden Gefahrstoffen, den Umgang mit Gemischen und gab praktische Hilfestellungen zu Möglichkeiten, die Gefährlichkeit von Abfällen nachzuweisen.

Zu den Neuerungen im Verpackungsgesetz sprach schließlich Dr. Matthias Klein vom BMU-Referat „Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen, Wertstoffrückgewinnung“. Ziel der aktuellen Novelle sei vorrangig die deutliche Reduzierung von Verpackungsmüll und das Angebot an Mehrwegumverpackungen, sowohl im gewerblichen als auch im privaten Umfeld. Auch würden umweltschützende, innovative Ideen und ökologisches Verpackungsdesign durch den Bund gefördert.

Quellen

  • Akademie Fresenius: 14. Jahrestagung: Abfallrecht 2022 in der Praxis
Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit